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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2020 - L 2/12 BA 34/18   

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https://dejure.org/2020,75916
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2020 - L 2/12 BA 34/18 (https://dejure.org/2020,75916)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.04.2020 - L 2/12 BA 34/18 (https://dejure.org/2020,75916)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. April 2020 - L 2/12 BA 34/18 (https://dejure.org/2020,75916)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.10.2016 - B 5 R 146/16 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2020 - L 2/12 BA 34/18
    Dagegen richtet sich die vom Kläger zu 2. am 6. Juli 2016 erhobene Klage (S 5 R 146/16).

    Mit Beschluss vom 8. Dezember 2016 hat das Sozialgericht das vorliegende Verfahren mit dem Verfahren S 5 R 146/16 verbunden.

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2020 - L 2/12 BA 34/18
    Demgegenüber ist eine "unechte", auf bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität nicht geeignet, die erforderliche Rechtsmacht zu vermitteln (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, BSGE 125, 183).

    Im Interesse sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsträger ist die Frage der (fehlenden) Versicherungspflicht wegen Selbstständigkeit oder abhängiger Beschäftigung schon zu Beginn der Tätigkeit zu klären, weil es darauf nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten der Sozialversicherungsträger und die Leistungsansprüche des Betroffenen ankommt (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, BSGE 125, 183, Rn. 22 mwN).

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2020 - L 2/12 BA 34/18
    Ein solcher Geschäftsführer ist ausnahmsweise nur dann als Selbstständiger anzusehen, wenn er exakt 50 vH oder die Mehrheit der Anteile am Stammkapital hält oder ihm bei einer geringeren Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag eine umfassende ("echte" oder "qualifizierte"), die gesamte Unternehmenstätigkeit erfassende Sperrminorität eingeräumt ist (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-2400 § 7 Nr. 43, Rn. 15).

    Höchstrichterliche Rechtsprechung schafft kein Gesetzesrecht und erzeugt keine damit vergleichbare Rechtsbindung (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-2400 § 7 Nr. 43, Rn. 20).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2020 - L 2/12 BA 34/18
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die festgestellte Versicherungspflicht sind umso weniger ersichtlich, als der angefochtene Bescheid im Ergebnis lediglich zur Folge hat, dass der Kläger als Pflichtversicherter zu einer zu einer "an sich selbstverständlichen" Vorsorge (insbesondere für das Alter) herangezogen wird (vgl. BVerfG, B.v. 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 -, NZS 2008, 142).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2020 - L 2/12 BA 34/18
    Im Übrigen ist eine für die Kläger günstigere gefestigte frühere Rechtsprechung ohnehin nicht erkennbar (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. April 1976 - 8 RU 78/75 -, BSGE 42, 1, wonach bereits das frühere Reichsversicherungsamt bei einer Beteiligung von weniger als der Hälfte am Stammkapital regelmäßig ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis angenommen hat); auch vor diesem Hintergrund kommt kein schutzwürdiges Vertrauen in Betracht.
  • BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75

    Beteiligung am Stammkapital - Alleinige Geschäftsführer - Vertretung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2020 - L 2/12 BA 34/18
    Im Übrigen ist eine für die Kläger günstigere gefestigte frühere Rechtsprechung ohnehin nicht erkennbar (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. April 1976 - 8 RU 78/75 -, BSGE 42, 1, wonach bereits das frühere Reichsversicherungsamt bei einer Beteiligung von weniger als der Hälfte am Stammkapital regelmäßig ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis angenommen hat); auch vor diesem Hintergrund kommt kein schutzwürdiges Vertrauen in Betracht.
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